Satzung


§ 1 Name und Sitz des Clubs

1. Der Verein führt den Namen "Eintracht Frankfurt Fanclub Bembel Bomber"
(EFC Bembel Bomber)

2. Der Verein hat seinen Sitz in Karben.

3. Gegründet wurde der Fanclub durch Patrick Wohnig, Timo Brauburger und Christian Veith. Die oben genannten Personen sind als leitende Personen tätig und bilden den Vorsitz des Fanclubs.


§ 2 Zweck des Clubs

Der Zweck unseres Vereins ist die volle Unterstützung unserer Eintracht sowohl während eines Spiels, als auch außerhalb des Spielbetriebs. Das lässt sich wie folgt erläutern:

1. Organisieren von gemeinschaftlichen Auswärtsfahrten.
2. Kontakt mit anderen "Fanclubs" fördern.
3. Öffentliche Präzenz (Homepage, Email, etc...)
4. Vermittlung möglicher Probleme bezüglich Mitglieder


§ 3 Haftung

1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.

2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei
einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der
Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.


§ 4 Mitgliedschaft

1. Jede natürliche Person kann Mitglied des EFC Bembel Bomber werden.

2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den EFC muss schriftlich per Post erfolgen. Über die Aufnahme entscheiden die Vorsitzenden. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.

a.) Die geforderten Angaben sind bitte vollständig und richtig anzugeben,
da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt.

3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags.

4. Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch folgende Punkte:

a.) Schriftlichen Austritt gegenüber den Vorsitzenden des EFC Bembel Bomber, der nicht begründet werden muss. Bei Austritt während der Spielzeit,besteht der Anspruch auf über den EFC bezogene Dauerkarte/n für die laufende Saison fort, es sei denn, es ist klar erkennbar, das das Mitglied seinen Eintritt in den EFC nur mit dem Ziel verfolgte, eine ermäßigte Dauerkarte über den EFC zu beziehen.

b.) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des EFC Bembel Bomber oder gegen die Stadionordnungen.

c.) Ausschluss bei grobem Verstoß gegen § 8 der Satzung des EFC

d.) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Vorsitzenden, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt. Die Entscheidung muss schriftlich mitgeteilt werden.

Das Mitglied kann innerhalb 14 Tage Widerspruch gegen den Ausschluss einlegen. Nach Ausschluss erlöschen alle Ansprüche auf über den EFC bezogene Dauerkarte/n und sonstige Vergünstigungen.


§ 5 Beiträge und Finanzen

1. Die Mitgliedschaft im EFC Bemel Bomber beträgt 12.-Euro pro Kalenderjahr.

2. Für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Passive 12.-Euro pro Kalenderjahr

3. Neumitglieder, die im Laufe des Jahres eintreten, zahlen den Mitgliedsbeitrag

anteilmäßig bis Jahresende.

4. Bankverbindung: KontoNr: 0113649340, BLZ: 500 90 500
Sparda-Bank Hessen eG, Konto Inhaber: Christian Veith


§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und
Abstimmung bei Mitgliederversammlungen, sowie zur Stellung von Anträgen.

2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen.

Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen, sowie sich am Leben innerhalb des EFCs zu beteiligen.


§ 7 Organisations des Fanclubs

Die Organisation des Fanclubs wird von Patrick Wohnig,
Timo Brauburger und Christian Veith als leitende Personen übernommen.


§ 8 Allgemeines

1. Mit der Mitgliedschaft beim EFC Bembel Bomber erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an.

2. Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.

3. Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist, dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird.

4. Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim - wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

5. Das Mitglied des EFC Bembel Bomber hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet.

6. Alle Mitglieder verpflichten sich, den inneren Frieden zu wahren.

7. Alle Mitglieder distanzieren sich ausdrücklich von Gewalt gegen Sachen, Personen usw.

8. Der Fanclub ist unpolitisch.